Gymnasium Carolinum Osnabrück

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  1. Ich habe ein falsches Buch oder mehrere falsche Bücher bestellt.
  2. Meine Tochter bzw. mein Sohn wird das Schuljahr wiederholen.
  3. Wir wissen nicht, ob unsere Tochter bzw. unser Sohn versetzt wird. Vielleicht muss sie / er das Schuljahr wiederholen. Sollen wir bestellen oder warten, bis die (Nicht-)Versetzung fest steht?
  4. Wir haben die Bücher für das nächste Schuljahr schon bestellt. Aber meine Tochter bzw. mein Sohn wird das Schuljahr wiederholen.
  5. Bis wann muss die Leihgebühr überweisen werden?
  6. Gibt es Ermäßigungsmöglichkeiten?
  7. Gibt es auch eine unentgeltliche Ausleihe?
  8. Wie ist die Ausleihe für Mehrjahresbände geregelt?
1. Ich habe ein falsches Buch oder mehrere falsche Bücher bestellt.
Bitte überweisen Sie NICHT die Leihgebühr!
Senden Sie uns eine E-Mail an lernmittel@caro-os.de. Teilen Sie uns Ihre Bestell-ID mit und die Bitte, die Bestellung zu stornieren.
Wir werden dann Ihre GESAMTbestellung stornieren.
Melden Sie sich neu an und bestellen Sie die Bücher, die Sie ausleihen möchten.
2. Meine Tochter bzw. mein Sohn wird das Schuljahr wiederholen.
Ihr Kind sollte die geliehenen Bücher behalten.
Bitte melden Sie sich nicht zur Ausleihe an.
Wir werden Ihnen zu Anfang des nächsten Schuljahres alles Weitere mitteilen.
3. Wir wissen nicht, ob unsere Tochter bzw. unser Sohn versetzt wird. Vielleicht muss sie / er das Schuljahr wiederholen. Sollen wir bestellen oder warten, bis die (Nicht-)Versetzung fest steht?
Bestellen Sie die Bücher, die Sie bei Versetzung benötigen. Ihr Kind sollte die geliehenen Bücher während der normalen Rückgabetermine NICHT zurückgeben.
Warten Sie ab, bis die (Nicht-)Versetzung fest steht.
Sollte Ihr Kind dann versetzt werden, überweisen Sie die Leihgebühr und ihr Kind kann die geliehenen Bücher zum Nach-Rückgabetermin zurückgeben.
Sollte Ihr Kind das Schuljahr wiederholen müssen, senden Sie uns eine Email an lernmittel@caro-os.de. Nennen Sie in der Email den Namen Ihres Kindes, die Bestell-ID und äußern Sie die Bitte, die Bestellung zu stornieren. Ihr Kind sollte die geliehenen im nächsten Schuljahr notwendigen Bücher dann behalten.
Wir werden Ihre Bestellung dann löschen und Ihnen zu Anfang des nächsten Schuljahres alles Weitere mitteilen.
4. Wir haben die Bücher für das nächste Schuljahr schon bestellt. Aber meine Tochter bzw. mein Sohn wird das Schuljahr wiederholen.
Bitte überweisen Sie NICHT die Leihgebühr!
Senden Sie uns eine Email an lernmittel@caro-os.de. Teilen Sie uns Ihre Bestell-ID mit und die Bitte, die Bestellung zu stornieren.
Wir werden dann Ihre GESAMTbestellung stornieren.
Ihr Kind sollte die geliehenen Bücher behalten.
Bitte melden Sie sich nicht zur Ausleihe an.
Wir werden Ihnen zu Anfang des nächsten Schuljahres alles Weitere mitteilen.
5. Bis wann muss die Leihgebühr überweisen werden?
Sie müssen die Leihgebühr so überweisen, dass das Geld bis zum 30. Juni 2009 auf unserem Konto eingegangen ist.
6. Gibt es Ermäßigungsmöglichkeiten?
Familien mit mehr als zwei schulpflichtigen Kindern können einen Antrag auf Ermäßigung des Entgelts stellen.
Diesen Antrag können Sie im Rahmen des Ausleihverfahrens über das Internet stellen. Es ist KEIN gesonderter Antrag auf einem Formular notwendig. Im nächsten Schuljahr müssen Sie dann bis zum 31.08.2009 die Schulbescheinigungen für diejenigen Kinder im Sekretariat einreichen, die NICHT das Carolinum besuchen. Bitte legen Sie einen Hinweiszettel bei, auf dem die Ausleih-ID vermerkt ist.
7. Gibt es auch eine unentgeltliche Ausleihe?
- Leistungsberechtigte für Grundsicherung für Arbeit Suchende,
- Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird - im Wesentlichen Heim-und Pflegekinder,
- Sozialhilfeempfänger oder
- Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
sind auch im Schuljahr 2009/2010 von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit.
Wenn Sie zu dem o.a. Personenkreis gehören, dann
- führen Sie ganz normal die Ausleihanmeldung durch.
- Bitte überweisen Sie keine Leihgebühr, sondern
- weisen Sie Ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des Leistungsträgers – Stichtag 01.06. – bis zum 30.06.2009 nach und
- fügen Sie dem Berechtigungsnachweis eine Kopie Ihrer Ausleihquittung bei.
Falls Sie nicht berechtigt sein sollten, werden wir Ihnen dies kurzfristig mitteilen.
8. Wie ist die Ausleihe für Mehrjahresbände geregelt?
Lernmittel, die Ihr Kind mehr als ein Jahr benötigt, sind Mehrjahresbände, die Sie im ersten Jahr der Nutzung leihen können und dann behalten, bis das Buch nicht mehr gebraucht wird. Die Leihe für diese Jahre wird durch eine einzige Zahlung im ersten Jahr abgegolten.